CR vom 05.01.2012, Heft 01
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Lebensmittelhandel im Internet
Als Reaktion auf den Verkauf schadhafter Lebensmittel oder unerlaubter Nahrungsergänzungsstoffe wird der Internet-Handel mit diesen Produkten vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) neuerdings automatisiert überwacht. Informationen über entsprechende Angebote im World Wide Web liefert der Kontrollbehörde die Internet-Ermittlungsstelle des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt), die elektronische Geschäftstätigkeiten im Internet bereits seit 2003 beobachtet und damit eine flächendeckende steuerliche Registrierung der Anbieter anstrebt. Nach dem eigens geschaffenen § 38a des Lebensmittel- und Futtergesetzbuches übermittelt das BZSt künftig neben Name, Anschrift und Telekommunikationsinformationen des Lebensmittelhändlers auch Daten über die angebotenen Lebens- und Nahrungsergänzungsmittel.
Bernhard Lindgens