Werbung muss auffallen, doch manche Unternehmen schießen dabei allerdings über die in der Bevölkerung akzeptierten Bilder, Texte oder Werbefilme hinaus - sie meinen, Aufmerksamkeit sei alles. Falsch, sagt der Deutsche Werberat in Berlin: Wer seine umworbenen Kunden mit brutalen, diskriminierenden, religiös verletzenden oder Kinder gefährdenden Werbemotiven schocke, handele "regelwidrig". Getragen wird das Gremium vom Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft (ZAW), dem 40 Verbände der werbenden Firmen, Agenturen, Medien, Forschung und Berufsgruppen angehören. Zu entscheiden hatte das Gremium 2009 über 255 einzelne Werbeaktivitäten von Firmen (siehe Tabelle) und damit etwas weniger als im Jahr zuvor (264). In 69 Fällen stimmte der Werberat den Protesten aus der Bevölkerung zu, etwa als eine Reinigungskette auf Plakaten mit einem Kleinkind warb, das in einer geöffneten Waschmaschinentrommel spielte. Gefährliches Muster für Kinder, so die Instanz der Werbeselbstdisziplin - das Plakat wurde abgehängt. Aber es gab auch überzogene Beschwerden im Jahr 2009. Betroffen waren 186 Kampagnen. So wurde in einem TV-Spot ein Pudding mit einer Comic-Kuh namens "Paula" beworben. Der Beschwerdeführer: Die Verwendung eines Frauennamens für eine Kuh sei diskriminierend - in seiner eigenen Familie trage jemand diesen Namen. Diesen Zusammenhang konnte der Werberat nicht herstellen.