Offenbar fördert die Finanzkrise auch bei Kreditinstituten die Bereitschaft zu durchaus innovativen Beratungsansätzen, wie unser Beispielunternehmer erfahren durfte.
05.05.2010
Banken sind für Kredit-, Konto- und Geldanlagegeschäfte zuständig - und der Steuerberater verantwortet die monatlichen betriebswirtschaftlichen Auswertungen sowie Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung. Mit dieser geradezu "klassischen" Aufgabenteilung arbeitet Jens M. in seinem Mittelbetrieb seit dessen Übernahme von seinem Vater vor rund 15 Jahren. Darüber hinausgehende betriebswirtschaftliche Hilfe nahm er während dieses Zeitraumes nur selten in Anspruch. Erschien ihm dies unumgänglich, bat er die für ihn zuständige berufsständische Kammer.
Diese Vorgehensweise verdeutlicht die, wie M. es ausdrückt, "gesunde Distanz" zu seinen Kreditgebern. Diese erhalten pünktlich die wirtschaftlichen Daten des Betriebes ebenso wie die monatlichen betriebswirtschaftlichen Auswertungen. Auf dieser Datenbasis gab es bisher weder bei den beantragten noch bei den zu verlängernden Krediten Probleme. Das Privatvermögen von M. und seiner Familie wird seit Jahren von einer renommierten Privatbank verwaltet. Diese strikte Trennung von Privat- und Betriebsvermögen hat sich nach Überzeugung von M. bewährt. Der bisher letzte Versuch seiner Hausbank, auch zumindest nur einen Teil des Privatvermögens selbst verwalten zu dürfen, liegt bereits mehrere Jahre zurück. Offenbar hat man es mittlerweile aufgegeben, weder in dieser Richtung noch zur Akquisition anderer Bereiche weitere Versuche zur Erweiterung der Geschäftsbeziehung zu unternehmen.
Zusätzlicher Beratungsservice
Dieser Zustand könnte sich zukünftig allerdings ändern. Während des halbjährlichen, regelmäßig stattfindenden Bilanzgesprächs erfuhr M. von seinem Steuerberater, dass seine Hausbank seit einigen Monaten innerhalb des "Kreditmanagements" eine Mitarbeitergruppe einsetzt, die Inhaber von Mittelbetrieben in betriebswirtschaftlichen Fragen berät. Diese Gruppe trifft weder Kreditentscheidungen noch berät sie bei konkreten Anlageproblemen oder sonstigen das Geldgeschäft betreffenden Fragen. Sie führt weder Rechtsberatungen durch, noch gibt sie ausführliche Hilfestellungen bei komplexen steuerlichen Problemen. Nach Angaben der Bank definiert sie sich ausschließlich als "Dienstleistungsgruppe" mit betriebswirtschaftlichen Beratungsschwerpunkten. Dazu gehört übrigens auch die Prüfung bestehender privater und betrieblicher Versicherungen. Die interne Aufteilung der Gruppe sieht eine Kompetenzgliederung unter anderem in Freie Berufe, Handwerk, Handel und Industrie vor. Zusätzliche Kosten fallen bei diesem Service nach den vorliegenden Informationen des Steuerberaters "grundsätzlich" nicht an. Je nach Beratungsaufwand sind aber anteilige Kosten durchaus möglich.
Für M. war diese Art von Dienstleistung bisher völlig neu. Bei seiner anderen Bank wird argumentiert, dass Kreditberatungen naturgemäß auch betriebswirtschaftliche Details be inhalten. Dazu müsse keine eigene Abteilung oder Gruppe eingerichtet werden. Wie auch immer, M. hat sich nach dem erwähnten Gespräch mit seinem Steuerberater dazu entschlossen, seine Hausbank zu testen und die konkreten Angebote mit seinen eigenen Vorstellungen abzugleichen.
Bankinterne Kommunikation
Das erste Orientierungsgespräch hat dazu mittlerweile stattgefunden. Sein persönlicher Ansprechpartner der Bank machte dabei deutlich, dass eine enge Kommunikation zwischen ihm und seinen Kollegen, die bisher für M. in Kreditfragen zuständig waren, durchaus stattfindet. Gerade durch diese engen internen Verbindungen soll ein Höchstmaß an Kundennähe und gegenseitigem Nutzen erzielt werden. Das ändert aber nichts an der eigentlichen Aufgabenverteilung: Für konkrete Kreditfragen bleiben nach wie vor die Kundenberater verantwortlich. Sie treffen in Verbindung mit dem jeweils zuständigen Kollegen des Kreditmanagements, wie bisher auch, sämtliche Kreditentscheidungen. Die betriebswirtschaftlichen Hinweise des neu eingeführten Beraterteams besitzen hierzu einen wichtigen ergänzenden Charakter. Die Beratung umfasst auch die technische Unterstützung mit Hilfe der Datenverarbeitung. Durch die Vielzahl möglicher Programme kann die Bank ihre Geschäftskunden in diesem Bereich ebenso bei der Liquiditäts- und Rentabilitätssteuerung wie beim taggleichen Kontoausgleich oder bei der Verwaltung bestehender Kreditengagements unterstützen. Nach der Vorstellung der Dienstleistungen zeigte sich M. von diesem Konzept überzeugt. Allerdings geht er davon aus, dass ein entsprechender Service mittelfristig nicht zum Nulltarif zu haben sein wird.
Michael Vetter
Check-Liste Kriterien bankseitiger Beratung
Betriebswirtschaftliche Beratungen gehören bei diversen Bankinstituten durchaus zum Angebot für Geschäftskunden. Allerdings ist der Umfang dieser Beratungen sehr unterschiedlich strukturiert, so dass sich Betriebsinhaber nach entsprechenden Details erkundigen sollten. Dazu sollten die unterschiedlichen Angebotsinhalte der verschiedenen Banken sorgfältig miteinander verglichen werden.
Wichtig ist hierzu vor allem die individuelle Kompetenz des Beraters in der jeweiligen Branche, die dieser auch belegen sollte. Hilfreich wäre auch eine Darstellung der Quellen, mit deren Hilfe etwa betriebswirtschaftliche Vergleiche oder entsprechende Detailauswertungen ermöglicht werden.
Bei einer anspruchsvollen Beratung spielt naturgemäß auch der Preis dieser Dienstleistung eine wichtige Rolle. Die Bank sollte schlüssig darlegen, ob sie den Service im Rahmen der Gesamtverbindung mit ihrem Kunden kalkuliert oder ob eine zusätzliche Gebühr berechnet wird.
Darüber hinaus bieten sich auch bankenübergreifende Hilfestellungen an. So ist es durchaus eine Überlegung Wert, den Steuerberater aktiv in die Verbindung Kunde und Betriebsberater einzubeziehen.