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Auf deutliche Preiserhöhungen müssen sich Kunden einstellen, wenn im Zuge der derzeit in Brüssel verhandelten "Richtlinie über Rechte der Verbraucher" die Gewährleistungspflichten ausgeweitet werden. Denn die Firmen erwarten von den Gesetzesplänen teuren Mehraufwand – das geht aus einer Umfrage des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) hervor, der rund 700 Unternehmensantworten (88 Prozent davon aus dem Einzelhandel) zugrunde liegen.
Eine Reihe von EU-Mitgliedsstaaten drängt aktuell darauf, die Gewährleistungsfrist von heute zwei auf bis zu vier Jahre zu verlängern. Für bestimmte Fälle ist sogar ein zehnjähriges Umtauschrecht in der Diskussion.
Selbst wenn diese Pläne nur teilweise umgesetzt würden, bedeuteten sie eine massive finanzielle Belastung für die deutsche Wirtschaft. Wegen der im Handel ohnehin relativ geringen Margen sähen sich viele Unternehmen gezwungen, diese Mehrkosten an die Verbraucher weiterzugeben.
Wann es teurer wird
Rund 65 Prozent der befragten Firmen erwarten Preissteigerungen bereits dann, wenn die Gewährleistungsfrist nur um ein Jahr (von zwei auf drei Jahre) verlängert würde. Ein Drittel dieser Unternehmen rechnet dann sogar mit Preisanstiegen von über fünf Prozent.
Zusätzliche Verteuerungen drohen nach Einschätzung der Betriebe, wenn – wie ebenfalls in Brüssel gefordert – die sogenannte Vermutungsfrist bei Mängeln an der gekauften Ware von derzeit sechs auf zwölf Monate verlängert würde. Nach geltendem Recht wird innerhalb der ersten sechs Monate nach Kauf per se unterstellt, dass tatsächlich ein Gewährleistungsfall vorliegt und der Kunde zum Umtausch berechtigt ist.
Sollten die diskutierten Haftungsverschärfungen sogar nebeneinander verabschiedet werden, könnten auf die Verbraucher Preissteigerungen von mehr als zehn Prozent zukommen.
Informationspflichten verschärfen zusätzlich
Probleme sehen die Betriebe aber nicht nur bei der Haftung: Für "übertrieben" hält rund die Hälfte der Befragten auch die bestehenden Informationspflichten, die die Richtlinie noch weiter ausweiten würde. 70 Prozent der Unternehmen erhoffen sich Hilfe von der Bereitstellung standardisierter Formvorlagen, die im Sinne einer Checkliste sämtliche Informationspflichten beinhalten sollten. Ob der europäische Gesetzgeber diese Anforderung angesichts der mittlerweile kaum noch überschaubaren Flut an Informationspflichten erfüllen könnte, ist jedoch mehr als fraglich.
Die Umfrage des DIHK zeigt aber auch, dass die von Staat zu Staat unterschiedlichen Rechtsvorschriften den grenzüberschreitenden Handel massiv belasten. Neben der Sprachbarriere, dem Logistikaufwand und der unterschiedlichen Preisgestaltung sind die verschiedenen Verbraucherrechte in Europa für rund ein Drittel der Unternehmen die größte Hürde für den Verkauf von Waren in andere Mitgliedsstaaten.
Nach Auffassung der IHK-Organisation richtig ist deshalb der von der EU-Kommission mit der Richtlinie ursprünglich verfolgte Ansatz, die Verbraucherrechte europaweit zu vereinheitlichen. Hiervon würden der DIHK-Umfrage zufolge immerhin 45,6 Prozent der Handelsunternehmen profitieren. Aus diesem Grund wäre es ein herber Rückschlag, wenn die Rechtsvereinheitlichung im europäischen Parlament jetzt wieder aufgeweicht würde.
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